Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den seit 2011 anhängigen Mobbingprozess eines ehemaligen Beamten des Bezirksgerichts Bludenz gegen die Republik noch immer nicht beendet. Im Auftrag des Höchstgerichts aus Wien muss das Landesgericht Salzburg jetzt die Schmerzengeldansprüche des Kägers erneut prüfen.
Dabei macht es der OGH dem Kläger schwer: Er muss beweisen, dass das Oberlandesgericht Innsbruck 2009 mit seiner Suspendierung, seiner Dienstzuteilung und seiner Versetzung ihn systematisch ausgrenzen und damit mobben wollte. Und dass er deswegen mit psychosomatischen Beschwerden gesundheitlich geschädigt wurde.
In Frühpension geschickt
Das Justizministerium hat 2009 Suspendierung, Dienstzuteilung und Versetzung des seinerzeitigen Grundbuchbeamten dann wieder aufgehoben. 2010 wurde der gesundheitlich angeschlagene Bludenzer Justizbeamte für dienstunfähig erklärt und mit 52 Jahren in die Frühpension geschickt.
Im Mobbingprozess mit dem Streitwert von 36.000 Euro hat der Kläger bislang erst erreicht, dass ihm mit 4800 Euro ein Teil seiner Anwaltskosten für die erfolgreichen Rechtsmittel gegen Suspendierung, Dienstzuteilung und Versetzung ersetzt wurden.
Verjährt sei, so der OGH, der für die Jahre 2010 und 2011 beanspruchte Verdienstentgang durch das geringere Einkommen als Frühpensionist. Erst einen Monat nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist sei auch auf Verdienstentgang geklagt worden.
Der Kläger weise eine sehr schwierige Persönlichkeitsstruktur auf und habe Schwierigkeiten gehabt, sich in den Dienstbetrieb einzugliedern, behauptete die beklagte Republik. Gemobbt fühlte sich der ehemalige Justizbeamte nicht nur durch das Oberlandesgericht, sondern auch durch den seinerzeitigen Bludenzer Gerichtsvorsteher und die damalige Leiterin der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Bludenz. So habe der Gerichtsvorsteher mit unrichtigen Berichten Suspendierung, Dienstzuteilung und Versetzung veranlasst.
Der Ex-Gerichtsbeamte gilt als Aufdecker, der seinen Gerichtsvorsteher wegen Amtsmissbrauchs angezeigt hat. Der Gerichtsvorsteher verlor letztlich sein Richteramt. Der Richter hatte die Leiterin der Exekutionsabteilung damit beauftragt, seine Unterschrift nachzuahmen und ihm Arbeit abzunehmen. Dafür wurde der Richter 2014 vom OGH rechtskräftig wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt