Naturschutzgebiet „Verwall“ in Vorarlberg

Mindestflughöhe in Schutzgebiet „Verwall“ sorgt für Diskussion:

In Vorarlbergs größtem Naturschutzgebiet Verwall werden die Naturschutzbestimmungen verschärft. Die Vorarlberger Landesregierung hat einstimmig beschlossen, dass Gleitschirmflieger in dem Gebiet künftig eine Mindestflughöhe von 300 Metern einhalten müssen. Die Landessektion der Gleitschirmflieger will die Entscheidung vor Gericht bekämpfen.

Gleitschirmflüge werden laut der Verordnung der Landesregierung im Vorarlberger Naturpark Verwall nur noch mit Einschränkungen möglich sein. Künftig muss dort eine Mindestflughöhe von 300 Metern eingehalten werden. Das sorgt für Unmut unter den Gleitschirmpiloten. Es sei unverständlich, warum man in dem Gebiet neue Regeln befolgen müsse, heißt es bei der Landessektion der Gleitschirmpiloten in Vorarlberg.

Zudem sei man völlig überrascht worden, so Simon Pavlovic von der Landessektion. Das betroffene Gebiet könne so nicht mehr angeflogen werden. „Das wäre eine Katastrophe für den Vorarlberger Gleitschirmsport, aber auch für den Tourismus und die Betriebe, die vom Gleitschirm-Tourismus abhängig sind“, so Pavlovic.

Hanno THURNHER Der Wiegensee gehört zum Natura-2000-Gebiet Verwall. Er wurde 2021 in der ORF-Sendung „9 Plätze – 9 Schätze“ zum schönsten PORF Moorlandschaft Wiegensee

Hanno THURNHER

Zadra: EU verlangt Nachweise über Schutz

Die Vorarlberger Landesregierung hat die Mindestflughöhe einstimmig beschlossen. Immer mehr Freizeitsportler seien in dem Naturpark unterwegs, sagte Landesrat Daniel Zadra (Grüne) – im Winter zum Beispiel Variantenfahrer. Und auch die EU verlange, dass die Schutzziele eingehalten würden. „Das ist ein Natura-2000-Schutzgebiet und dementsprechend müssen wir auch der EU-Kommission nachweisen, welche Schritte wir setzen, dass dieses Gebiet geschützt wird“, so Zadra. Es gebe auch Schutzgebiete in Österreich, in denen ein komplettes Flugverbot bestehe, betonte der Landesrat.

„Keine Gutachten“

Die Gleitschirmflieger wollen die Verordnung nicht hinnehmen und vor Gericht ziehen. „Unser Sport ist gemäß Verfassung ein Grundrecht. Und im Falle des Verwalls gibt es keine Studien, keine Gutachten und keine Fachmeinungen, die irgendeinen negativen Einfluss von unserem Sport unterstreichen oder beweisen“, so Pavlovic.

Das Natura-2000-Gebiet Verwall ist mit ca. 120 km² das größte Schutzgebiet Vorarlbergs und größer als vier der sechs österreichischen Nationalparks. Es umfasst den Vorarlberger Anteil der Verwall-Gruppe im Montafon und im Klostertal. Die Verwall-Gruppe als Gebirgszug reicht dagegen bis Landeck in Tirol.

red, vorarlberg.ORF.at 

Aus <https://vorarlberg.orf.at/stories/3250339/>

In der Causa „Verwall“ zum Nachdenken:

Es wurde im Vorfeld wahrscheinlich einiges unterlassen um sich in der Causa National Park „Verwall“ das nötige Gehör zu verschaffen um somit nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Hier wären zum Beispiel –

die Piloten und Vereine vor Ort,

die Gewebe Betriebe (Flugschulen, Tandem Unternehmen,) im Lande Vorarlberg

die Wirtschaftskammer Vorarlberg

die Tourismus Verbände im Land Vorarlberg

der ÖaeC Landesverband Vorarlberg

die Abteilung Luftfahrt vom Land Vorarlberg

und zu guter letzt der Österreichische Aero Club als der einzige Interessensvertreter für Hänge und Paragleiter in Österreich

gefordert gewesen, bereits im Vorfeld politisch aktiv zu werden. Fehlendes Lobbying, fehlendes Interesse vieler Betroffenen selbst aktiv zu werden. So hätte man schon vorweg geeignete Alternativen dazu vorschlagen müssen, Inaktivität der Verantwortlichen Interessenvertreter der Piloten im Lande und so kommt es wie es kommen muss. Möchte hier nicht vergessen zu erwähnen dass es sehr wohl im Lande auch Einzelkämpfer gibt die schon über viele Jahre hinweg aktiv sind.

Erst Mitte März 2024 wurde ich auf Grund eines Zeitungsartikel auf die Causa „Verwall“ aufmerksam und wurde auch sofort aktiv, um noch zu retten was zu retten ist.

Ö

aeC Landesverbands Obmann für Vorarlberg Simon Pavlovic, Dr. Dr. Helmut Raffelsberger, Richard Wagner und andere mehr arbeiten bereits daran, die von der Vorarlberger Landes Regierung bereits einstimmig beschlossene Umweltschutzrechtliche Entscheidung aufzuheben. Klar die Möglichkeit besteht aber das wird dauern und geht wo möglich bis zum Verfassungs Gerichtshof – von den anfallenden Kosten erst gar nicht zu reden.

Hier ist nach wie vor der ÖaeC – Bereich Sport als der einzige offizielle Interessensvertreter der Luftfahrt gefordert aktiv zu werden und das sowohl in Juristischer als auch in finanzieller Unterstützung. Ankündigung’s Politik und leere Versprechungen helfen hier nicht wirklich weiter. Die jährliche Erhöhung des Clubbeitrages füllt zwar die Kassen das ist nun mal die Realität und hilft nicht unbedingt den Mitgliedern an der Basis   welche eine kompetente Unterstützung in vielen verschiedenen Belangen dringend benötigen.

Fakt ist – die HG + PG – Piloten vor Ort aber auch Gastflieger werden die Tragweite zu spüren bekommen, aber auch Varianten Schifahrer,  Mountain Biker, Drohnenflieger und andere mehr sind hier ebenfalls davon betroffen. Welche Auswirkungen dieser Beschluss für die Luftfahrt auf andere Bundesländer haben wird bleibt vorerst noch offen – spätestens bei einer der nächsten Treffen der Landeshauptmänner / Frauen wird man mehr erfahren.

Du weißt ja …   – wer in der Demokratie einschläft – wacht in der Diktatur auf –