Ein kleiner Erfolg gegen die Allmacht im Lande !!!

Dolomitenstadt.at gewinnt Prozess gegen BKH-Lienz

Daten eines Posters bleiben vertraulich. Gemeindeverband muss Prozesskosten übernehmen.Chronik · 08. Januar 2020 · Gerhard Pirkner

Genau zwei Jahre dauerte ein Rechtsstreit zwischen der Dolomitenstadt Media KG und dem Gemeindeverband des Bezirkskrankenhauses Lienz, der sich an einem harmlosen Posting unter einem Artikel über den Matreier Bürgermeister Andreas Köll auf dolomitenstadt.at entzündete und durch alle Instanzen geführt wurde.

Unter einem langen, kritschen Artikel über den Bürgermeister und TVBO-Funktionär Köll – erschienen im November 2017 – setzten sich 58 Postings mit diesem Lokalpolitiker auseinander, manchmal lobend, manchmal kritisch. Weil Köll als Multifunktionär auch den Krankenhausverband leitet, kam in zwei der 58 Postings auch seine Obmannrolle zur Sprache, jeweils nur kurz und am Rande, einmal lobend, einmal kritisch mit der Aussage: „Abgesehen davon hört man immer öfter, dass man das BKH eher meiden soll, außer es ist ein Notfall.“

Dieser eine Satz – auf Köll als BKH-Verbandsobmann gemünzt – wurde zum Gegenstand einer Klage des Gemeindeverbandes Bezirkskrankenhaus Lienz. In dieser Klage ging es nicht (!) um die Löschung des Statements, die dolomitenstadt.at sofort und freiwillig in Kulanz durchführte, sondern um mehr: Der Kläger wollte wissen, wer sich konkret hinter dem Nickname des Posters verbirgt!

Mit diesem Ansinnen blitzte der Gemeindeverband in erster Instanz beim Landesgericht ab. Richterin Waltraud Laich setzte sich bei der Begründung des Urteils ausführlich mit der Frage auseinander, warum das Statement des anonymen Users im Grunde zu harmlos für eine Klage sei. „Mit der konkret verwendeten Wortwahl des verfahrensgegenständlichen Postings ist eine grundsätzliche Möglichkeit einer Verurteilung nach § 1330 ABGB daher auszuschließen,“ lautete ihr Resümee. Keine Straftat, also auch keine „Auslieferung“ des Posters.

Der Krankenhausverband akzeptierte das Urteil nicht, ging in die Berufung und erhielt in zweiter Instanz recht. Allerdings wurde der Dolomitenstadt Media KG vom Oberlandesgericht Innsbruck die Möglichkeit zu einer Revision beim OGH eingeräumt. Und so wanderte die Causa vor einem halben Jahr nach Wien.

Die Höchstrichter schlossen sich nun in einem am Dienstag, 7. Jänner, übermittelten Urteil der Einschätzung von Richterin Laich an. Dabei ging der OGH auch auf Berichte in anderen Medien über einen Patientenschwund im BKH Lienz ein und gab zu bedenken: „Damit hat der User ‚othmar‘ nicht selbst dem BKH den Vorwurf gemacht, etwa schlechte ärztliche Leistungen zu erbringen oder Ähnliches, sondern in der Tagespresse von Verantwortlichen des BKH selbst erörterte Umstände, nämlich dass das BKH von Patienten gemieden werde, wiedergegeben.“ Die Entscheidung des Erstgerichts sei wiederherzustellen lautet das Fazit.

Angestrengt bzw. abgesegnet wurden die Klage gegen Dolomitenstadt und der Gang durch alle Instanzen nicht nur vom BKH-Verbandsobmann Andreas Köll, sondern auch von folgenden Mitgliedern des Ausschusses: Karl Poppeller (Bürgermeister Gemeinde Ainet), Josef Lusser (Bürgermeister Innervillgraten), Franz Hopfgartner (Bürgermeister Hopfgarten i.D.), Josef Mair (Bürgermeister Dölsach), Hermann Mitteregger (Bürgermeister Sillian), Andreas Pfurner (Bürgermeister Nußdorf-Debant) und Karl Zabernig (SPÖ-Gemeinderat Lienz). Die Gesamtkosten, die dem Gemeindeverband und damit der Öffentlichkeit durch diesen Rechtsstreit entstehen, betragen rund 20.000 Euro. Quelle – www.dolomitenstadt.at