Bürgerinnen und Bürger dürfen wegen der Covid-Beschränkungen nicht von öffentlichen Gemeinderatssitzungen ausgeschlossen werden. Zu dieser Entscheidung ist das Tiroler Landesverwaltungsgericht gekommen. Anlass war ein Fall, bei der ein Zuhörer mit Polizeigewalt abgeführt wurde. Online seit heute, 14.45 Uhr Teilen
Es war am 17. Dezember in Wenns im Pitztal, als ein Zuhörer nach einem Anruf des Bürgermeisters bei der Polizei bei einer Gemeinderatssitzung am Oberarm gepackt und aus dem Sitzungssaal abgeführt wurde. Wie der Landesverwaltungsgerichtshof am 24. Februar feststellte, war dieses Vorgehen rechtswidrig. Unter anderem heißt es in der Begründung des Gerichts:
Eine Ausnahme von den Ausgangsbeschränkungen nach § 2 Abs 1 3. Covid-19-SchuMaV besteht zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen, einschließlich der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und an mündlichen Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit.
Hermann Hammer Laut dem Gericht in der Michael-Gaismair-Straße gelten die Ausgangsbeschränkungen nicht Gemeinderatssitzungen
Grüne Gemeindesprecherin fordert Entschuldigung
Vom Land hat es laut einer Aussendung der Grünen davor geheißen, dass eine Teilnahme an Gemeinderatssitzung wegen der Ausgangsbeschränkungen nach 20.00 Uhr nicht möglich ist. Die grüne Gemeindesprecherin Stephanie Jicha sagt, die Regelung in der Covid-Schutzmaßnahmenverordnung sei so unglücklich getroffen, dass Interpretationsspielraum möglich gewesen sei. Jicha zeigt sich verärgert, dass das Land die Regelung nicht im Sinne der interessierten Bevölkerung ausgelegt habe. Sie fordert eine Entschuldigung bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die zu Unrecht von öffentlichen Gemeinderatssitzungen ausgeschlossen wurden.
Liste Fritz sieht sich bestätigt
Bei der Liste Fritz sieht man sich durch das Urteil des Landesverwaltungsgerichtshofs bestätigt und verbindet das mit Kritik an der ÖVP. Die ÖVP-Politik samt der zuständigen Gemeindeabteilung des Landes habe dieses Bürgerrecht bestritten, heißt es vom Liste-Fritz-Abgeordneten Markus Sint. Es sei bezeichnend für das Demokratieverständnis von Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) und einigen Bürgermeistern, die Bürgern allen Ernstes das Zuhören bei einer Gemeinderatssitzung verboten haben, ihnen die Türen zum Sitzungszimmer versperrt haben, sie des Gemeindehauses verwiesen haben und sie sogar von der Polizei abführen haben lassen.
red, tirol.ORF.athttps://tirol.orf.at/stories/3092386/