Bruno Girstmair
Beda Weber – Gasse Nr. 4
A – 9900 Lienz
Tel. + 43 ( 0 ) 676 – 477 578 3
E – Mail – bruno@girstmair.net Lienz den, 03. Mai 2021
An die
Stadtgemeinde Lienz
c/o Frau Dipl. Ing. Elisabeth Blanik
Hauptplatz Nr. 7
A – 9900 Lienz
Betrifft: Teilnahmeverbot einer zweiten Person an mündlichen Besprechungen.
Causa Bauverhandlung / Parteiengehör
Sehr verehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Elisabeth.
Für den 29. April 2021 war wieder um 15 Uhr ein Termin im Stadtbauamt der Stadtgemeinde Lienz anberaumt. Es ging um die Errichtung einer Gartenhütte im Bereich Mienekugel / Schrebergärten. In Wahrung der 14 tägigen gesetzten Frist vereinbarte ich vorab telefonisch dazu einen persönlichen Termin.
Notwendig geworden ist das alles durch die Covid 19 Bestimmungen. Hier gibt es dazu keine Verhandlung mehr vor Ort, sondern in Wahrung eines Parteiengehörs braucht es seit August letzten Jahres bei Bedarf einen vorweg festgelegten Termin mit dem Stadtbauamt zu vereinbaren, um Einsicht in das geplante Bauvorhaben zu bekommen bzw. eine Stellungnahme ein zu bringen.
Bis dato wurden auf diesen Wege bereits mehrere Verfahren so problemlos abgewickelt. Doch am Donnerstag den 29. April 2021 änderten sich die Spielregeln. Denn diesmal wurde mir bereits vorweg telefonisch nahe gelegt, ab sofort alleine zu erscheinen, das ich aber ablehnte. Nach interner Rücksprache wurde mir dann der Termin samt Begleitperson schließlich bestätigt.
Am Donnerstag den 29. April 2021 traf ich im Vorraum des Stadtbauamtes auf Dipl. Ing. Klaus Seirer der mir zu verstehen gab, dass in Zukunft ein diesbezüglicher Zutritt nur mehr alleine möglich sei, Grund Coivid 19 Bestimmungen.
Auf meine Frage wer diese Anweisung gab, kam als Antwort die Frau Bürgermeisterin Dipl. Ing. Elisabeth Blanik. Das nehme ich nun zum Anlass nach zu fragen, ob es tatsächlich so eine Weisung gegeben hat.
Bedingt durch getätigter Erfahrungen welche ich in der Vergangenheit bei diversen Verhandlungen mit Mitarbeitern der Stadtgemeinde Lienz erfahren musste, sah ich mich gezwungen in weiterer Folge nur mehr mit einer weiteren Person meines Vertrauens diesbezügliche Gespräche zu führen.
Es gibt rechtlich überhaupt keinen Grund hier einer weiteren mir beratenden Person den Zutritt zu verwehren. Denn in keiner der bisher veröffentlichten Covid 19 Pandemie Verordnungen des Bundes gibt es hierzu einen diesbezüglichen Hinweis, ebenso gibt es auch in der Tiroler Gemeindeordnung keinen Passus der dies untersagen würde.
Ein Urteil des Tiroler Landes Verwaltungsgericht vom Feber dieses Jahres stellt darüber hinaus klar – dass bei der Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Terminen an mündlichen Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden zur „Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit“ gilt.
Dazu kommt noch die Tatsache, dass Du immer wieder von gelebter Transparenz / Bürgernähe und Demokratieverständnis sprichst, die Realität sieht aber leider ganz anders aus.
Ich werde deshalb auch bei weiteren anfallenden Bauverhandlungen bzw. Wahrung des Parteiengehörs, auf die Mitnahme einer Person meines Vertrauens bestehen.
Mit der Bitte um einer klärenden Stellungnahme,
verbleibe ich für heute mit lieben Grüßen
Bruno
P.S.: Übrigens alle Besuche erfolgen immer mit FFP2 – Maske und mit Wahrung des vorgeschriebenen notwendigen Mindestabstandes.